Vertrag Lisa & Tim

Hier findet Ihr euren persönlichen Buchungsvertrag, füllt alles in Ruhe aus und meldet Euch bei Fragen gerne bei mir!

Buchungsvertrag Lisa und Tim

  • Kontaktdaten
  • Adresse
  • Eure Hochzeit
  • Vertragsinhalt

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Kontaktdaten Auftraggeber*in 1


Auftraggeber*in 2


Adresse


Hochzeitsdatum


Hochzeitsort


Leistungen des Auftragnehmers

Paket:

  • Begleitungsdauer: Stunden


Vertragsinhalt

Die Auftraggeber heiraten am .
Der Auftragnehmer steht den Auftraggebern am für eine fotografische Begleitung der Hochzeit zur Verfügung.

 

Vergütungsanspruch


Die Vergütung des Auftragnehmers wird in Form einer Pauschale vereinbart. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. (Gesamtpreise). Verlängerungen der vereinbarten Leistungszeiten stellt der Auftragnehmer je angefangene halbe Stunde in Rechnung.

Das Gesamthonorar (inklusive Reisekosten) des Auftragnehmers beträgt . Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung von 30% ,, zahlbar per Überweisung, innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung fällig.

Der gebuchte Termin gilt erst mit fristgerechtem Eingang der Zahlung als für den Auftragnehmer verbindlich. Mithin ist der Auftragnehmer im Falle einer fehlenden fristgerechter Zahlung nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Der verbleibende Restbetrag ist in gleicher Zahlungsform 14 Tage vor der Hochzeit fällig.

Maßgeblich ist der Zahlungseingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:

Eigentümer: Alexander Weingarten
Kreditinstitut: Deutsche Bank
IBAN: DE84 860 700 240 134 3003 00
BIC: DEUTDEDBLEG
Verwendungszweck: Anzahlung  

Die Eigentumsübertragung an den Fotos sowie sämtlicher nach dieser Vereinbarung einzuräumender Nutzungsrechte am erstellten Material steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Begleichung der Vergütungsansprüche des Auftragnehmers.

1. Geltungsbereich

1.1.  Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der Fotograf „Alexander Weingarten“, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2.  „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

 

2. Vertragsschluss

2.1.  Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.2.  Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.3.  Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4.  Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung des Films zustande.

2.5.  Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

 

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1.  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

3.2.  Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3.  Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

3.4.  Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

 

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1.  Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig.

4.2.  Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

4.3.  Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung von Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

4.4.  Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

 

5. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

5.1. Ansprüche, die durch die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehen, bestimmen sich nach den nachfolgenden Regelungen.

5.2. Dem Auftragnehmer steht im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung ein Schadensersatzanspruch zu, sofern der Auftragnehmer die Kündigung nicht zu vertreten hat. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber bis 180 Tage vor dem Ausführungsdatum stehen dem Auftragnehmer 30 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar zu. Wird der Termin zwischen 180 und 90 Tagen vor dem Ausführungsdatum abgesagt, werden 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen zwischen 90 und 14 Tagen vorher, sind 75 % des vereinbarten Honorars zu entrichten. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage sind 100 % des Honorars zu entrichten. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.3. Im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, entfällt der Schadensersatzanspruch. Sofern der Auftragnehmer die videografische Begleitung aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht durchführen kann, entfällt der Vergütungsanspruch.

5.4. Kommt es aus Gründen, die keine der beiden Parteien zu vertreten hat, nicht zur Durchführung des Auftrages, sind sich die Parteien darüber einig, dass eine Verschiebung stets einer gänzlichen Absage des Auftrages vorzugehen hat. Im Rahmen einer Verschiebung sind bereits zum Zeitpunkt der Verschiebung bei dem Auftragnehmer bestehende terminliche Verpflichtungen zwingend zu beachten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein angemessenes Entgelt für den Aufwand, den er mit der Verschiebung hat, zu verlangen.

5.5.  Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

 

6. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

6.1. Urheber sämtlicher im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses gefertigten Fotos ist der Auftragnehmer. Seine Rechte bestimmen nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).

6.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das von dem Auftragnehmer gelieferte Fotomaterial urheberrechtlich geschützt ist.

6.3.  Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.

6.4.  Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

6.5.  Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

6.6.  Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

6.7.  Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Videos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden.


7. Haftung

7.1. Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen und die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht haben, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.

7.2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige, nicht rechtzeitige oder ungenaue Anweisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

7.3. Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Videotermin nicht erscheinen, haftet dieser nicht für jegliche dem Auftraggeber daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen.

7.4. Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber in den unter Punkt 7.3 genannten Fällen zurückerstattet.

7.5. Der Auftragnehmer haftet mit Ausnahme der Regelung unter Punkt 7.1. nicht für Schäden oder Verletzungen, welche die Auftraggeber während der fotografischen Begleitung erleiden. Der Auftragnehmer empfiehlt diverse Fotospots, ob sich die Auftraggeber an die empfohlenen Orte begeben möchten, liegt im Ermessen der Auftraggeber.

7.6. Für Schäden oder Verlust der digitalen Videodateien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.7. Der Auftragnehmer haftet für Überschreitung vereinbarter Liefertermine nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Unpünktlichkeit oder Verhinderungen, sofern er diese nicht zu vertreten hat.

7.9. Beanstandungen, die die vereinbarten Vertragsleistungen betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Fotos zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1. Zur Durchführung des Vertrages ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten verarbeitet.
8.2. Der Auftragnehmer ist zur Vertraulichkeit bezogen auf die ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Informationen verpflichtet. Sämtliche von dem Auftragnehmer zur Erfüllung der vertraglichen Leistung genutzten Dienstleister werden von dem Auftragnehmer auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.
8.3. Bei Vertragsschluss erhält der Auftraggeber die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

9. Rechte Dritter

9.1. Sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, werden von dem Auftragnehmer im Rahmen Ihrer Beauftragung und während der fotografischen Begleitung auch Fotos von Dritten gefertigt. Damit greift der Auftragnehmer in deren Persönlichkeitsrechte ein und verarbeitet mit den Fotoaufnahmen personenbezogene Daten.
9.2. Da der Auftragnehmer im Auftrag tätig wird, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen hiermit einverstanden sind. Dies bezieht sich auch auf Objekte, die vor Ort fotografiert werden.
9.3. Bitte beachten Sie auch, dass Sie die Zustimmung dazu einholen, dass in den jeweiligen Feierräumlichkeiten und den Außenbereichen fotografiert werden darf. Andernfalls hätte der Berechtigte die Möglichkeit, Fotoaufnahmen durch den Auftragnehmer zu unterbinden. Dies wäre ein Fall der Vertragsbeendigung, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hätte.

10. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Niederlassung des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

10.4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.